BESTÄTIGUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT
Der Arbeitskreis ist seit Gründung als gemeinnütziger Verein anerkannt. Für Beiträge und Spenden an den Arbeitskreis gelten deshalb folgende steuerlichen Befreiungen:
Der Arbeitskreis fördert besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke. Beiträge und Spenden werden nur zu folgenden Satzungszwecken verwendet:
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Der Arbeitskreis ist nach § 5 Abs. I Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
Dies wurde durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lohr vom 13.01.2016 (Steuer-Nr. 231/107/10178) bestätigt.
Der Arbeitskreis ist berechtigt, entsprechende Spendenbescheinigungen für steuerliche Zwecke auszustellen.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10 EstG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden steuerlich abziehbar